Reiseveranstalter und der Sicherungsschein Was ist ein Sicherungsschein und warum muss ihn ein Reiseveranstalter aushändigen?
Was ist ein Sicherungsschein und warum muss ihn ein Reiseveranstalter aushändigen?
Was ist der Sicherungsschein?
Reiseveranstalter sind laut Paragraph 251rBGB verpflichtet einen Sicherungsschein auszuhändigen. Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Kunden automatisch vom Reiseveranstalter einen Sicherungsschein. Dieser ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und besagt, dass ein Reiseveranstalter (RV) die ihm anvertrauten Reisegelder bei einer Versicherung oder einem Kreditinstitut abgesichert hat.
„Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen […]. Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen.“
Der Reiseveranstalter sichert sich und seine Kunden für den Fall der Zahlungsunfähigkeit bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl mit einer nach oben beschränkten Haftungssumme ab.
Um den Sicherungsschein eindeutig zuordnen zu können, sind in ihm u.a. vermerkt:
- Name und Anschrift des Reiseveranstalters
- Höhe der Haftungssumme
- Name und Anschrift des Versicherers
Was bedeutet das für Sie?
Haben Sie über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht, so sind Sie automatisch über dessen Versicherung für den Fall einer Insolvenz versichert. Die von Ihnen geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Reiseantritt ein, so ist auch Ihre Rückreise gewährleistet, sofern der Transport in der Pauschalreise inbegriffen war. D.h. Sie werden vom Urlaubsort zurückgebracht und der Ihnen entstandene finanzielle Schaden wird ersetzt.
Bitte beachten Sie, dass ein Sicherungsschein nicht mit einer Reiserücktrittsversicherung gleichzusetzen ist.
Was müssen Sie tun?
Falls der Reiseveranstalter zahlungsunfähig ist und Insolvenz beantragt hat, sollten Sie den auf dem Sicherungsschein angegebenen Versicherer kontaktieren und Ihre Ansprüche geltend machen. Heften Sie daher Ihren Reiseunterlagen den beiliegenden Sicherungsschein mit an, so haben Sie immer alle Informationen gleich zur Hand.
Was sollten Sie wissen?
Nur wenn der Gesamtwert aller Forderungen der Kunden die Haftungssumme übersteigt, erfolgt eine anteilige Begleichung der Kosten. Um Ihr Risiko zu minimieren, haben wir, AL.EX Reiseservice, daher im Verhältnis zu unserer Größe als Reiseveranstalter eine sehr hohe Haftungssumme mit 110 Mio. vereinbart. Dies bedeutet, dass Ihr bezahltes Reisegeld mit unserem Sicherungsschein bei der R+V Versicherung abgesichert ist!